Sie sind hier: Startseite » Geschäftsverteilungsplan » Abfall / Umwelt / Wasser » Abfallwirtschaft » Müllabfuhr » Restmülltonne – Entleerung und Gebühren
Die Ausgabe, die Rückgabe und der Umtausch der Restmülltonnen erfolgt in der jeweiligen Gemeinde.
Die Größe der Mülltonne kann frei gewählt werden.
Zur Auswahl stehen 80 l -, 120 l -, 240 l-Tonnen und 1,1 m³-Behälter.
Entleert werden die Tonnen 14-tägig. Die Tonne muss am Vorabend zur Entleerung am Straßenrand bereit stehen. Daneben gestellte Müllsäcke werden nicht mitgenommen (mit Ausnahme der in der Gemeinde erhältlichen zusätzlichen Restmüllsäcke). Sollte die Entleerung der Tonne einmal nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, wenden Sie sich bitte umgehend an den zuständigen Sachbearbeiter.
Die Entleerungstermine erfahren Sie bei:
Wer Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert oder auf andere zulässige Weise verwertet, kann sich von der Biotonne befreien lassen. Es gilt dann die reduzierte Müllgebühr.
Haushalte mit wenig Müll können sich eine Mülltonne mit dem Nachbarn teilen. Dabei muss mindestens ein Mülltonnenvolumen von 15l pro Person vorhanden sein. Die gemeinsame Nutzung der Restmülltonne ist bei der Gemeinde zu beantragen.
1-Personen-Haushalte können sich von der Mülltonne befreien lassen. Sie sind dann nur noch zur Abnahme von 12 Müllsäcken im Jahr verpflichtet.