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Jeder Haushalt kann zu seiner Restmülltonne eine 120 l-Biotonne nutzen. Für die Ausgabe, die Rückgabe und den Umtausch der Biotonnen sind die Gemeinden zuständig.
Die Biotonnen werden alle 2 Wochen abgeholt. Am Abfuhrtag müssen die Tonnen spätestens um 6:00 Uhr am Straßenrand bereit gestellt werden. Bei Störungen der Abholung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.
Die Abholtermine erfahren Sie bei:
Die Gebühr für die Biotonne ist in der Restmüllgebühr bereits enthalten.
Wer Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert oder auf andere zulässige Weise verwertet, kann sich von der Biotonne befreien lassen. Es gilt dann eine reduzierte Restmüllgebühr.