Streng geschützte Tiere – Bescheinigungspflicht

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Für folgende Fälle ist beim Landratsamt eine Bescheinigung zu beantragen:

  • für die Vermarktung von Tieren, die nach Anhang A der EG-Verordnung 338/97 geschützt sind
  • für die Vorlage beim Bundesamt für Naturschutz zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung in ein Drittland für Tiere des Anhang B der EG-Verordnung 338/97
  • für die Bescheinigung zum Transport von Tieren des Anhang A der EG-Verordnung 338/97, die der freien Wildbahn entnommen wurden