Förderprogramme des Naturschutzes und der Landespflege

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  • ertragsnaturschutzprogramm / Erschwernisausgleich:
    Beurteilung der Eignung von Flächen für das Vertragsnaturschutzprogramm; Beratung von Grundeigentümern und Bewirtschaftern
  • Landschaftspflege-Programm:
    Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten (z.B. Anlage von Hecken, Gehölzen, Streuobstwiesen, Kleingewässern, Bachrenaturierung) Fachliche Beratung bei der Antragstellung; Fachliche Prüfung der Anträge
  • Kleinstmaßnahmen
  • Ankauf ökologisch wertvoller Grundstücke