Papiertonne – Entleerung und Gebühren

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Ausgabe der Papiertonnen

Mit der Restmülltonne erhält jeder Haushalt mindestens eine 240 l-Papiertonne. Ausnahmen bestehen für Restmüllsack-Nutzer. Für die Ausgabe, die Rückgabe und den Umtausch der Papiertonnen sind die Gemeinden zuständig.

Abfälle für die Papiertonne

  • Zeitungen
  • Kartons, Kartonagen
  • Kataloge, Prospekte

Diese Abfälle sind für die Papiertonne nicht geeignet

  • beschichtete Papiere
  • Kohlepapier
  • verschmutzte Papiere
  • Tetra-Paks, Suppentüten
  • Plastikfolien und -tüten

Entleerung der Papiertonne

Die Papiertonnen werden alle 6 Wochen abgeholt. Am Abfuhrtag müssen die Tonnen spätestens um 6:00 Uhr am Straßenrand bereit gestellt werden. Bei Störungen der Abholung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

Die Abholtermine erfahren Sie bei:

Gebühren für die Papiertonne

Die Gebühr für die Papiertonne ist in der Restmüllgebühr bereits enthalten.

  • Pro 80 l- und 120 l-Restmülltonne ist eine Papiertonne,
  • pro 240 l-Restmülltonne sind 2 Papiertonnen und
  • pro 1,1 m³-Restmüllbehälter ist ein 1,1 m³-Papierbehälter enthalten.

Zusätzliche 240 l-Papiertonnen werden gegen eine Gebühr von 3,00 € je Monat zur Verfügung gestellt.
Ein zusätzlicher 1,1 m³-Behälter für Papier kostet 20,00 € je Monat.